Paragraphen zitieren Sie im Fließtext oder in der Fußnote nach dem Schema § – Absatz – Satz – Nummer – Gesetzesabkürzung, zum Beispiel § 823 Abs. 1 S. 1 BGB. Mehrere Paragraphen beginnen mit §§. Gesetze sind amtliche Primärquellen und stehen häufig nicht im Literaturverzeichnis; die jeweiligen Vorgaben Ihrer Hochschule bleiben maßgeblich.
[Paragraph] Abs. [Absatz] S. [Satz] Nr. [Nummer] lit. [Buchstabe] [Gesetzesabkürzung]
Aktuelles Vollbeispiel: § 60 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB I
Das Zitieren von Paragraphen gehört zu den zentralen formalen Grundlagen wissenschaftlicher Arbeiten mit Rechtsbezug. Wer eine Hausarbeit schreiben lassen möchte oder den Text selbst verfasst, benötigt eine klare Zitierformel, verlässliche Gesetzestexte und eine durchgehend einheitliche Schreibweise. Das gilt nicht nur für Jura, sondern auch für Soziale Arbeit, Verwaltung, BWL, Steuerrecht und Pflegewissenschaften.
Ein korrektes Gesetzeszitat zeigt eindeutig, auf welche Rechtsnorm sich eine Aussage stützt. Es ersetzt keine Begründung, macht die Argumentation jedoch überprüfbar. Dieser Leitfaden erklärt, wie Sie einen Paragraph richtig zitieren, wann § oder §§ verwendet wird und welche Angaben in Text, Fußnote und Quellenverzeichnis gehören.
Die Regeln orientieren sich an der deutschen Zitierpraxis. Abweichende Vorgaben Ihres Studiengangs haben Vorrang. Prüfen Sie bei zentralen Normen außerdem, welche Fassung für den untersuchten Zeitraum gilt.
Was bedeutet „Paragraphen zitieren“?
Inhaltsverzeichnis
- 1 Was bedeutet „Paragraphen zitieren“?
- 2 Wie zitiert man Paragraphen richtig?
- 3 Gesetze richtig zitieren – Schritt für Schritt
- 4 Paragraphen zitieren – Beispiele
- 5 Paragraphen nach verschiedenen Zitierstilen zitieren
- 6 Gehören Gesetze ins Literaturverzeichnis?
- 7 Paragraphen in juristischen Hausarbeiten zitieren
- 8 Typische Fehler beim Zitieren von Paragraphen
- 9 Tipps für fehlerfreie Gesetzeszitate
- 10 Checkliste vor der Abgabe
- 11 Professionelle Unterstützung beim wissenschaftlichen Zitieren
- 12 Fazit: Paragraphen richtig zitieren
- 13 Häufige Fragen zum Zitieren von Paragraphen
- 13.1 1. Wie zitiert man einen Paragraphen richtig?
- 13.2 2. Wann verwendet man § und wann §§?
- 13.3 3. Wie zitiert man Artikel eines Gesetzes?
- 13.4 4. Gehören Gesetze ins Literaturverzeichnis?
- 13.5 5. Muss ich den Absatz angeben?
- 13.6 6. Wie zitiert man Paragraphen nach Harvard?
- 13.7 7. Wie zitiert man Paragraphen nach APA?
- 13.8 8. Welche Gesetzesabkürzungen sind üblich?
- 13.9 9. Wie zitiert man mehrere Paragraphen?
- 13.10 10. Welche Fehler passieren am häufigsten?
- 13.11 11. Was ist der Unterschied zwischen Paragraph und Absatz?
- 13.12 12. Welche Quellen sollte man für Gesetzestexte verwenden?
Paragraphen zitieren heißt, eine konkrete Rechtsnorm präzise zu benennen, statt ihren Inhalt nur in eigenen Worten wiederzugeben. Die Quellenangabe verweist daher nicht auf eine Buchseite, sondern auf die genaue Stelle im Gesetz: Paragraph oder Artikel, Absatz, Satz, Nummer, Buchstabe und Gesetzesabkürzung.
Gesetze sind amtliche Primärquellen. Wenn Sie Gesetze zitieren, muss die Fundstelle in der amtlichen Fassung sofort auffindbar sein. Die meisten deutschen Gesetze verwenden Paragraphen; das Grundgesetz, europäische Rechtsakte und viele Landesverfassungen sind dagegen in Artikel gegliedert.
Paragraph oder Absatz – wo liegt der Unterschied?
Der Paragraph bildet die übergeordnete Normeinheit. Darunter können Absatz, Satz, Nummer und Buchstabe folgen; bei besonders feinen Verweisen kommen Halbsatz oder Alternative hinzu. Die Reihenfolge lautet:
Paragraph → Absatz → Satz → Nummer → Buchstabe → Halbsatz beziehungsweise Alternative.
§ 823 BGB zeigt die Bedeutung dieser Hierarchie: Absatz 1 betrifft die Verletzung bestimmter Rechtsgüter, Absatz 2 die Verletzung eines Schutzgesetzes. Bezieht sich die Argumentation nur auf Absatz 1, ist § 823 BGB zu ungenau. Ein fehlender Absatz kann daher auch ein inhaltlicher Fehler sein.
Tabelle 1: Ebenen eines Gesetzeszitats
| Ebene | Abkürzung | Beispiel |
| Paragraph | § | § 823 BGB |
| Absatz | Abs. | § 823 Abs. 1 BGB |
| Satz | S. | § 823 Abs. 1 S. 1 BGB |
| Nummer | Nr. | § 60 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB I |
| Buchstabe | lit. / Buchst. | Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO |
Wann müssen Paragraphen zitiert werden?
Einen Paragraphen müssen Sie immer dann zitieren, wenn eine Aussage auf einer konkreten gesetzlichen Regelung beruht. Das gilt im Gutachten, bei der Subsumtion, in Definitionen, bei der Darstellung rechtlicher Rahmenbedingungen und in methodischen Abschnitten, deren Kriterien gesetzlich begründet werden.
Auch nichtjuristische Arbeiten benötigen Gesetzeszitate. In der Sozialen Arbeit ist häufig das SGB relevant, in BWL und Steuerrecht HGB und AO, in der Verwaltung VwVfG und VwGO und in der Pflege SGB V und SGB XI. Die Zitierlogik bleibt in allen Fachrichtungen gleich.
Warum ist korrektes Zitieren wichtig?
Ein unzutreffendes Gesetzeszitat erschwert die Kontrolle der Argumentation. In einer juristischen Hausarbeit kann eine falsche Norm sogar die gesamte Subsumtion beeinträchtigen. Wer juristisch zitieren möchte, muss daher sowohl die Schreibweise als auch die inhaltliche Passung prüfen.
Die Grundlagen des Zitierens gelten ebenso für Rechtsquellen: Jede Fundstelle muss zur Aussage passen, nachvollziehbar sein und im gesamten Text einheitlich erscheinen. Korrekte Gesetzeszitate machen rechtliche Bezüge transparent und schützen vor dem Eindruck unbelegter oder übernommener Aussagen.
Wie zitiert man Paragraphen richtig?
Wenn Sie Paragraphen richtig zitieren, folgen die Bestandteile immer demselben Schema: Paragraphennummer, Absatz, Satz, Nummer, Buchstabe und Gesetzesabkürzung. Genannt werden nur Ebenen, die vorhanden und für eine eindeutige Fundstelle nötig sind.
Aufbau eines Gesetzeszitats
Der Aufbau lautet:
§ → Abs. → S. → Nr. → lit. → Gesetz.
Die Gesetzesabkürzung steht am Ende, ohne Komma: § 242 BGB, nicht § 242, BGB. Hat eine Vorschrift keinen nummerierten Absatz, darf kein „Abs. 1“ ergänzt werden.
Bei detaillierten Verweisen können „Hs.“ für Halbsatz oder „Alt.“ für Alternative hinzukommen. Verwenden Sie diese Zusätze nur, wenn sie fachlich üblich sind und die Fundstelle tatsächlich präzisieren.
Das Paragraphenzeichen (§)
Zwischen § und Zahl steht ein Leerzeichen: § 242 BGB, nicht §242 BGB. Ein geschütztes Leerzeichen verhindert, dass beide Bestandteile bei einem Zeilenumbruch getrennt werden. Auf einer deutschen Tastatur erzeugen Sie das Paragraphenzeichen meist mit Umschalt + 3.
Einen einzelnen Paragraphen zitieren Sie mit einem §. „Par. 242“, „Paragraph 242“ oder „§§ 242 BGB“ sind als Fundstelle falsch. Im Fließtext und in der Fußnote gilt dieselbe Grundform.
Mehrere Paragraphen (§§)
Mehrere Paragraphen werden mit §§ eingeleitet. Danach müssen mindestens zwei konkrete Normen oder ein Normbereich folgen, zum Beispiel §§ 280, 281 BGB oder §§ 280–286 BGB. Für eine Spannweite verwenden Sie einen Halbgeviertstrich und keinen einfachen Bindestrich.
Die Form §§ 280 ff. BGB bezeichnet § 280 und mehrere nachfolgende Paragraphen. Da der genaue Endpunkt offenbleibt, ist eine konkrete Spannweite häufig präziser. Weitere Einzelheiten finden Sie im Beitrag über die Abkürzung „ff.“.
Die Angabe §§ 823 BGB ist dagegen falsch, weil nur eine einzelne Norm genannt wird.
Artikel (Art.) richtig zitieren
Im Grundgesetz und im europäischen Recht zitieren Sie Artikel statt Paragraphen, etwa Art. 3 Abs. 1 GG oder Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Die Reihenfolge bleibt:
Art. → Abs. → S. → Nr. → lit. → Rechtsakt.
„§ 3 GG“ ist falsch, weil das Grundgesetz Artikel verwendet. Prüfen Sie auch bei AEUV, EMRK, DSGVO und Landesverfassungen die Gliederung des jeweiligen Rechtsakts.
Gesetze richtig zitieren – Schritt für Schritt

Mit sechs Schritten können Sie ein Gesetz zitieren, ohne die Reihenfolge zu verwechseln. Ergänzen Sie nur die Ebenen, die in der Vorschrift vorkommen und für Ihre Aussage benötigt werden.
Schritt 1 – Paragraph
Setzen Sie zuerst § und mit einem Leerzeichen die Nummer der Rechtsnorm. Vor der Paragraphennummer steht kein „Nr.“.
Beispiel: § 823
Prüfen Sie zuvor, ob der betreffende Rechtsakt Paragraphen oder Artikel verwendet.
Schritt 2 – Absatz
Bei nummerierten Absätzen folgt die Abkürzung „Abs.“ mit einer arabischen Zahl.
Beispiel: § 823 Abs. 1
Der Absatz trennt eigenständige Regelungsinhalte innerhalb desselben Paragraphen.
Schritt 3 – Satz
Bei längeren Absätzen wird zusätzlich der Satz mit „S.“ angegeben.
Beispiel: § 823 Abs. 1 S. 1 BGB
Maßgeblich sind die Satzgrenzen der amtlichen Fassung und nicht die Zeilenumbrüche auf einer Website oder in einem gedruckten Gesetzestext.
Schritt 4 – Nummer
Enthält die Norm einen nummerierten Katalog, folgt die Abkürzung „Nr.“.
Beispiel: § 60 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB I
Die Nummer ist eine Gliederungsebene unterhalb von Paragraph, Absatz und Satz.
Schritt 5 – Buchstabe
Bei Unterpunkten mit Buchstaben verwenden Sie je nach Rechtsakt „lit.“ oder „Buchst.“.
Beispiel: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO
Nutzen Sie die gewählte Form entsprechend den Vorgaben Ihrer Hochschule einheitlich.
Schritt 6 – Gesetzesabkürzung
Den Abschluss bildet die offizielle Gesetzesabkürzung, etwa BGB, StGB, GG, HGB, ZPO oder SGB IX. Bei den Büchern des Sozialgesetzbuchs wird die Buchnummer als römische Zahl geschrieben.
Hinweise zur konsistenten Darstellung finden Sie unter Gesetzesabkürzungen im Abkürzungsverzeichnis.
Paragraphen zitieren – Beispiele
Die folgenden Beispiele zum richtigen Zitieren von Paragraphen zeigen, wie jede Angabe aufgebaut ist und welche Funktion sie erfüllt. Die Übersicht umfasst einzelne Normen, mehrere Paragraphen, Artikel und eine mehrstufige Fundstelle.
Tabelle 2: Beispiele für das richtige Zitieren von Paragraphen und Artikeln
| Situation | Richtige Schreibweise | Bedeutung |
| Einzelner Paragraph ohne nummerierten Absatz | § 242 BGB | Paragraph 242 des Bürgerlichen Gesetzbuchs |
| Paragraph mit Absatz | § 823 Abs. 1 BGB | Paragraph 823, Absatz 1 BGB |
| Paragraph mit Absatz und Satz | § 433 Abs. 1 S. 1 BGB | Paragraph 433, Absatz 1, Satz 1 BGB |
| Mehrere einzelne Paragraphen | §§ 280, 281 BGB | Zwei konkret genannte Normen |
| Normbereich | §§ 280–286 BGB | Geschlossener Bereich mehrerer Paragraphen |
| Artikel im Grundgesetz | Art. 3 Abs. 1 GG | Artikel 3, Absatz 1 GG |
| Artikel im Unionsrecht | Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO | Artikel, Absatz und Buchstabe |
| SGB mit römischer Buchnummer | § 60 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB I | Vollständige mehrstufige Fundstelle |
| Verwaltungsrecht | § 35 S. 1 VwVfG | Verwaltungsakt nach Bundesrecht |
| Handelsrecht | § 238 Abs. 1 S. 1 HGB | Buchführungspflicht im HGB |
§ 242 BGB
§ 242 BGB ist der einfachste Fall. Die Vorschrift zu Treu und Glauben hat keinen nummerierten Absatz. Das Zitat besteht daher nur aus Paragraphenzeichen, Nummer und Gesetzesabkürzung. § 242 Abs. 1 BGB wäre falsch.
§ 823 Abs. 1 BGB
Bei § 823 BGB ist der Absatz nötig, sobald eine bestimmte Anspruchsgrundlage gemeint ist. § 823 Abs. 1 BGB betrifft absolute Rechte, § 823 Abs. 2 BGB den Verstoß gegen ein Schutzgesetz. Das richtige Zitieren von Paragraphen präzisiert damit auch die juristische Aussage.
§§ 280–286 BGB
§§ 280–286 BGB bezeichnet einen geschlossenen Normbereich. §§ steht für die Mehrzahl, der Halbgeviertstrich für die Spannweite.
Im Text kann es heißen: „Die Rechtsfolgen ergeben sich aus §§ 280–286 BGB.“
Ein einfacher Bindestrich wäre typografisch weniger korrekt.
Art. 3 GG
Art. 3 GG wird mit „Art.“ und nicht mit § eingeleitet. Für den allgemeinen Gleichheitssatz ist Art. 3 Abs. 1 GG genauer. Art. 3 GG verweist dagegen auf den gesamten Artikel mit mehreren Absätzen.
§ 15 StGB
§ 15 StGB bestimmt, dass nur vorsätzliches Handeln strafbar ist, sofern das Gesetz fahrlässiges Handeln nicht ausdrücklich unter Strafe stellt.
Im Fließtext lautet die Angabe beispielsweise:
„Gemäß § 15 StGB ist grundsätzlich vorsätzliches Handeln erforderlich.“
Im Fußnotenstil kann die Fundstelle folgendermaßen erscheinen:
¹ § 15 StGB.
§ 96 Abs. 4 S. 4 Nr. 1 SGB IX
Die Fundstelle § 96 Abs. 4 S. 4 Nr. 1 SGB IX wird in älteren Vorlagen als Beispiel für alle Gliederungsebenen verwendet. Sie entspricht jedoch nicht der aktuellen Struktur des heutigen § 96 SGB IX.
Das Beispiel eignet sich daher vor allem, um zu zeigen, warum eine formal plausible Quellenangabe zusätzlich mit der geltenden Gesetzesfassung abgeglichen werden muss.
Als aktuelles mehrstufiges Beispiel kann § 60 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB I dienen. Die Fundstelle enthält Paragraph, Absatz, Satz, Nummer und Gesetzesabkürzung. Übernehmen Sie ältere Muster nur, nachdem Sie Nummerierung und Rechtsstand in einer amtlichen Quelle geprüft haben.
Paragraphen nach verschiedenen Zitierstilen zitieren

Die Normangabe sieht in den verbreiteten Zitierstilen weitgehend gleich aus. Unterschiede betreffen vor allem ihren Ort im Text und einen möglichen Eintrag im Literatur- oder Rechtsquellenverzeichnis.
Deutsche Zitierweise
In der deutschen Zitierweise kann die Norm in einer Fußnote stehen, etwa:
¹ § 823 Abs. 1 BGB.
Juristische Gutachten nennen Gesetze häufig direkt im Text und verwenden Fußnoten vor allem für Literatur und Rechtsprechung. Maßgeblich ist die Vorgabe der jeweiligen Fakultät.
Harvard
Bei der Harvard-Zitierweise wird die Rechtsnorm meist direkt in den Satz eingebunden:
„Gemäß § 823 Abs. 1 BGB besteht …“
Das Autor-Jahr-Schema für Fachliteratur wird nicht unverändert auf Gesetze übertragen. Ist die Norm vollständig im Satz genannt, ist ein zusätzlicher Klammerbeleg in der Regel nicht erforderlich.
APA
APA behandelt Gesetze als Legal References. Bei deutschen Gesetzen wird häufig die Form § 823 Abs. 1 BGB im Text verwendet. Ob ein zusätzlicher Eintrag in einem Rechtsquellen- oder Literaturverzeichnis notwendig ist, richtet sich nach dem verwendeten APA-Leitfaden und den Vorgaben der Hochschule.
Fußnotenstil
Wenn Sie Paragraphen in einer Fußnote zitieren, bleibt die Norm vollständig und unmittelbar lesbar. Bei wiederholten Literaturbelegen kann „ebd.“ zulässig sein; bei Rechtsnormen ist die erneute kurze Fundstelle häufig eindeutiger.
Die Regeln zum ebenda zitieren sollten mit dem gewählten Zitationsleitfaden übereinstimmen.
Gehören Gesetze ins Literaturverzeichnis?
In vielen juristischen Hausarbeiten werden bekannte Bundesgesetze wie BGB, StGB und GG nicht als Werke im Literaturverzeichnis aufgeführt. Sie erscheinen direkt im Text oder in der Fußnote. Andere Fachbereiche können jedoch ein gesondertes Rechtsquellenverzeichnis verlangen.
Wann ja?
Ein eigener Nachweis ist sinnvoll oder erforderlich, wenn seltene, historische, regionale oder ausländische Normen verwendet werden, eine bestimmte Fassung aus dem Bundesgesetzblatt Gegenstand der Analyse ist oder die Hochschule dies ausdrücklich verlangt.
In diesem Fall werden unter anderem folgende Angaben benötigt:
- vollständiger Gesetzestitel,
- amtliche Fundstelle,
- maßgeblicher Rechtsstand,
- gegebenenfalls Datum des Inkrafttretens,
- gegebenenfalls Abrufdatum.
Der Leitfaden Literaturquellen richtig angeben hilft dabei, Literatur- und Rechtsquellen sauber voneinander zu trennen.
Wann nein?
Bekannte Bundesgesetze müssen in vielen juristischen Arbeiten nicht zusätzlich im Literaturverzeichnis stehen. Häufig genügt ein Abkürzungsverzeichnis, in dem die verwendeten Gesetzesabkürzungen aufgelöst werden.
Ob ein gesondertes Rechtsquellenverzeichnis verlangt wird, bestimmen die formalen Vorgaben Ihrer Hochschule oder Ihres Lehrstuhls.
Amtliche Fassungen verwenden
Nutzen Sie für deutsches Bundesrecht „Gesetze im Internet“ oder das Bundesgesetzblatt. Für das Recht der Europäischen Union ist EUR-Lex die maßgebliche Quelle. Wikipedia, private Zusammenfassungen und KI-Ausgaben ersetzen den amtlichen Normtext nicht.
Prüfen Sie außerdem den Rechtsstand und mögliche Übergangsvorschriften. Eine formal korrekte Fundstelle kann inhaltlich veraltet sein. Wenn Sie Gesetzestexte zitieren, ist dieser Abgleich besonders bei Reformgesetzen sowie im Sozial- und Steuerrecht unverzichtbar.
Paragraphen in juristischen Hausarbeiten zitieren
In jedem Studiengang gilt: Paragraphen zitieren Sie so genau wie nötig und mit offizieller Gesetzesabkürzung. Unterschiede betreffen vor allem die verwendeten Rechtsquellen, die Zitierdichte und die formalen Hochschulvorgaben.
Jura
In einer Hausarbeit im Fach Jura stehen Gesetzesnormen in engem Zusammenhang mit Obersatz, Definition, Subsumtion und Ergebnis. Die Zitierdichte ist entsprechend hoch.
Literatur und Rechtsprechung werden regelmäßig in Fußnoten belegt. Die einschlägige Norm steht je nach Fakultätsstandard häufig direkt im Prüfungstext.
Soziale Arbeit
In einer Hausarbeit in der Sozialen Arbeit sind insbesondere SGB I bis SGB XII, das SGB VIII im Kinder- und Jugendhilferecht sowie Vorschriften zur Teilhabe relevant.
Die Buchnummer wird als römische Zahl geschrieben: SGB VIII, nicht SGB 8. Achten Sie bei reformierten Bereichen darauf, dass Paragraphennummer und Gesetzesstand zum untersuchten Zeitraum passen.
Verwaltungsrecht
Im Verwaltungsrecht sind VwVfG und VwGO zentrale Quellen. Prüfen Sie, ob Bundes- oder Landesrecht gilt. § 35 VwVfG bezeichnet die bundesrechtliche Definition des Verwaltungsakts; Landesgesetze können abweichende Fundstellen oder Abkürzungen haben.
Verwenden Sie deshalb stets die Abkürzung des tatsächlich einschlägigen Gesetzes.
Öffentliches Recht
Im öffentlichen Recht treffen verschiedene Gliederungen aufeinander. Grundgesetz und EU-Recht werden mit Art. zitiert, Fachgesetze häufig mit §.
Daher können beispielsweise Art. 3 Abs. 1 GG und § 35 S. 1 VwVfG innerhalb derselben wissenschaftlichen Arbeit nebeneinanderstehen.
Typische Fehler beim Zitieren von Paragraphen
Die häufigsten Fehler beim Zitieren von Paragraphen entstehen durch ungenaue Abkürzungen, ausgelassene Gliederungsebenen, falsche Mehrzahlzeichen und veraltete Gesetzesfassungen. Die folgende Tabelle zeigt typische Falsch-Richtig-Paare und erklärt ihre Bedeutung.
Tabelle 5: Häufige Fehler beim Zitieren von Paragraphen
|
Fehler |
Falsch |
Richtig |
Warum wichtig? |
|
Falsche Gesetzesabkürzung |
SGB 8; BGB. |
SGB VIII; BGB |
Amtliche Kürzel müssen stimmen. |
|
Absatz vergessen |
§ 823 BGB |
§ 823 Abs. 1 BGB |
Die konkrete Anspruchsgrundlage bleibt sonst offen. |
|
Satz nicht angegeben |
§ 238 Abs. 1 HGB |
§ 238 Abs. 1 S. 1 HGB |
Lange Absätze werden genauer auffindbar. |
|
Mehrzahl falsch |
§§ 823 BGB |
§ 823 BGB |
§§ setzt mehrere Paragraphen voraus. |
|
Bereich falsch gesetzt |
§ 280-286 BGB |
§§ 280–286 BGB |
Mehrzahlzeichen und Halbgeviertstrich fehlen. |
|
Veraltete Fassung |
alte Nummerierung ungeprüft |
aktuelle amtliche Fassung |
Der Inhalt kann sich geändert haben. |
|
Zeilenumbruch nach § |
§ am Zeilenende |
§ 242 BGB zusammenhalten |
Die Fundstelle bleibt lesbar. |
Falsche Gesetzesabkürzung
Gesetzesabkürzungen stehen ohne zusätzliche Punkte, sofern die amtliche Kurzform keinen Punkt enthält: „BGB“, nicht „BGB.“. Bei Sozialgesetzbüchern gehört die römische Buchnummer dazu.
Auch ähnlich wirkende Kürzel wie GG und GGO dürfen nicht verwechselt werden. Die falsche Abkürzung kann zu einer anderen Rechtsquelle führen oder die Fundstelle unverständlich machen.
Absatz vergessen
Ein fehlender Absatz macht die Fundstelle häufig zu weit. Bezieht sich Ihre Argumentation auf § 823 Abs. 1 BGB, sollte genau diese Angabe im Text oder in der Fußnote stehen.
Das gilt ebenso, wenn Sie Paragraphen in einer Hausarbeit außerhalb des Jurastudiums zitieren. Auch in Sozialwissenschaften, Verwaltung oder BWL muss die angeführte Norm eindeutig bestimmbar sein.
Satz nicht angeben
Bei langen Absätzen kann die Satzangabe entscheidend sein. Ohne „S.“ ist die Norm zwar auffindbar, die konkrete Aussage aber nicht immer eindeutig.
Nennen Sie den Satz insbesondere dann, wenn ein Absatz mehrere selbstständige Regelungen oder Voraussetzungen enthält.
Mehrere Paragraphen falsch schreiben
Für eine einzelne Norm steht §, für mehrere Normen §§. Korrekt sind beispielsweise:
§ 823 BGB
§§ 280, 281 BGB
Ein geschlossener Bereich wird als §§ 280–286 BGB geschrieben. Die Form § 280–286 BGB ist unvollständig, weil das Paragraphenzeichen nur die Einzahl ausdrückt.
Veraltete Gesetzesfassung verwenden
Reformen können Vorschriften verschieben, neu nummerieren oder vollständig ersetzen. Eine ältere Fundstelle kann deshalb auf eine andere Rechtslage verweisen.
Prüfen Sie vor der Abgabe, ob die verwendete Norm am maßgeblichen Stichtag galt. Bei historischen Untersuchungszeiträumen sollte der verwendete Rechtsstand ausdrücklich dokumentiert werden.
§ und Zahl durch einen Zeilenumbruch trennen
Steht § am Zeilenende und die Nummer in der nächsten Zeile, leidet die Lesbarkeit. Ein geschütztes Leerzeichen hält beide Bestandteile zusammen.
Richtig:
§ 242 BGB
Ungünstig:
§
242 BGB
Tipps für fehlerfreie Gesetzeszitate
Amtliche Quellen nutzen
Vergleichen Sie zentrale Vorschriften mit einer amtlichen Quelle: „Gesetze im Internet“ oder das Bundesgesetzblatt für Bundesrecht und EUR-Lex für das Recht der Europäischen Union.
Private Portale können bei der ersten Recherche hilfreich sein, sollten aber nicht die Grundlage des endgültigen Gesetzeszitats bilden.
Einheitliche Zitierweise
Legen Sie eine Schreibweise fest und behalten Sie sie im gesamten Dokument bei. Wechseln Sie nicht grundlos zwischen „Abs.“ und „Absatz“, „S.“ und „Satz“ oder „lit.“ und „Buchst.“.
Eine einheitliche Zitierweise erleichtert die Kontrolle und vermittelt einen professionellen Gesamteindruck.
Aktuelle Gesetzesfassung prüfen
Prüfen Sie vor der Abgabe den Stand zentraler Gesetze sowie mögliche Übergangsvorschriften und das Datum des Inkrafttretens.
Wenn Sie Paragraphen in einer Bachelorarbeit aus mehreren Zeiträumen zitieren, kann eine Übersicht der unterschiedlichen Rechtsstände sinnvoll sein. Dadurch wird deutlich, welche Fassung für welchen Untersuchungszeitraum verwendet wurde.
Universitätsvorgaben beachten
Die Hinweise Ihrer Universität, Fakultät oder Ihres Lehrstuhls haben Vorrang. Hochschulen unterscheiden sich darin, ob Normen im Text oder in Fußnoten stehen und ob ein gesondertes Rechtsquellenverzeichnis notwendig ist.
Wenden Sie die vorgegebene Form konsequent auf die gesamte Arbeit an.
§ in Word richtig setzen
Das Paragraphenzeichen erzeugen Sie auf einer deutschen Tastatur meist mit Umschalt + 3. Mit Strg + Umschalt + Leertaste setzen Sie anschließend ein geschütztes Leerzeichen.
Kontrollieren Sie vor der Abgabe insbesondere:
- den Abstand nach § und §§,
- die Verwendung von Halbgeviertstrichen,
- die Schreibweise römischer Zahlen,
- die Position der Gesetzesabkürzung,
- unerwünschte Zeilenumbrüche.
Checkliste vor der Abgabe
Mit der folgenden Checkliste kontrollieren Sie in wenigen Minuten, ob Sie Paragraphen richtig zitieren. Sie kann zugleich als Grundlage für einen kostenlosen PDF-Download oder eine kompakte Infobox auf der Seite dienen.
Tabelle 6: Checkliste für korrekte Gesetzeszitate
Professionelle Unterstützung beim wissenschaftlichen Zitieren
Bei umfangreichen wissenschaftlichen Arbeiten reicht eine reine Rechtschreibkontrolle häufig nicht aus. Eine fachkundige Prüfung klärt, ob die verwendete Norm tatsächlich zur Aussage passt, ob Absatz und Satz vollständig angegeben sind und ob die zitierte Fassung am maßgeblichen Stichtag galt.
Ebenso wichtig sind einheitliche Gesetzesabkürzungen, nachvollziehbare Fußnoten und die klare Trennung zwischen Rechtsquellen, Rechtsprechung und Sekundärliteratur. Auch Querverweise, Abkürzungsverzeichnis und Quellenverzeichnis können systematisch miteinander abgeglichen werden.
Professionelle Unterstützung sollte transparent und auf den konkreten Bedarf zugeschnitten sein. Möglich sind ein Zitierlektorat, die Kontrolle des Abkürzungsverzeichnisses oder die fachliche Prüfung einzelner Gutachtenabschnitte. Wer ein juristisches Gutachten schreiben lassen möchte, sollte darauf achten, dass Aufgabenstellung, Gutachtenstil, Quellenlage und aktuelle Hochschulvorgaben vollständig berücksichtigt werden.
Ein abschließender Quellencheck deckt widersprüchliche Fundstellen, alte Rechtsstände und wechselnde Kurzformen auf. Fehlerhafte Querverweise zwischen Normtext, Fußnote und Abkürzungsverzeichnis werden dadurch ebenfalls frühzeitig sichtbar. So wird das Zitieren von Paragraphen zu einem verlässlichen Bestandteil der wissenschaftlichen Argumentation.
Fazit: Paragraphen richtig zitieren
Paragraphen richtig zitieren bedeutet, eine feste Reihenfolge einzuhalten: §, Paragraph, Absatz, Satz, Nummer, Buchstabe und Gesetzesabkürzung. Für mehrere Normen verwenden Sie §§, für artikelgegliederte Rechtsquellen wie das Grundgesetz oder die DSGVO „Art.“.
Genannt werden nur die Ebenen, die in der Vorschrift vorhanden und für die Aussage erforderlich sind. Dadurch bleibt jede Fundstelle kurz, eindeutig und direkt überprüfbar.
Ob ein Gesetz zusätzlich im Literatur- oder Rechtsquellenverzeichnis erscheint, hängt vom Fach und von den Hochschulvorgaben ab. Standardgesetze werden in juristischen Arbeiten häufig nur im Text genannt; seltene, historische oder ausländische Quellen können einen ausführlicheren Nachweis benötigen.
Prüfen Sie deshalb stets die amtliche Fassung, verwenden Sie § und §§ korrekt und halten Sie Abkürzungen sowie Abstände einheitlich. Damit vermeiden Sie die häufigsten Fehler beim Zitieren von Paragraphen zuverlässig.

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